119 Z. 113). Diese Argumentation überzeugt nicht, führte der Beschuldigte kurz darauf doch selbst aus, er werde zum Monster, wenn jemand etwas gegen seinen Sohn oder seine Tiere mache, er da nichts verstehe und er der Person dann Gewalt androhe, wie er es auch beim Straf- und Zivilkläger gemacht habe (pag. 119 Z. 115 ff.). Der Beschuldigte ging sogar so weit, auszuführen, dass seine Kollegin ihm bis gestern Abend nichts vom Vorfall erzählt habe, da sie Angst gehabt habe, dass er überreagiere. Er wäre danach am liebsten zum Straf- und Zivilkläger runter und hätte ihn...