und Z. 122 ff.), zitierte den Beschuldigten (pag. 109 Z. 89 f.: «Er meinte dann, entweder werde ich bewusstlos oder Schlimmeres und hörte auf») und schilderte Komplikationen im eigenen Handlungsablauf sowie eigene Gedankengänge (pag. 109 Z. 86 f.: «Ich versuchte, dagegen zu stemmen, aber er sass mir auf dem Rücken»; Z. 85: «[...] merkte ich, dass der Typ nicht aufhört»; Z. 92 f.: «Plötzlich ging es mir durch den Kopf und ich sagte ‘A.________’»). Die drei Angreifer beschrieb der Straf- und Zivilkläger wiederum als in schwarz gekleidet und mit einem Schal um den Kopf (pag. 109 Z. 94 f.; ferner pag. 111 Z. 136 ff.).