Der Straf- und Zivilkläger konnte zudem erklären, weshalb er eine Glock erkannt haben will (pag. 105 Z. 115 ff.), und was er sich dabei gedacht hatte, als der Beschuldigte immer wieder auf seinen Kopf eingeschlagen hatte (pag. 105 Z. 127: «Ich dachte, wenn es so weitergeht, bin ich tot»). Des Weiteren konnte der Straf- und Zivilkläger einen stimmigen Dialog mit dem Beschuldigten wiedergeben (pag. 103 Z. 42 f.: «Ich sagte dann zu ihm, A.________, du bist ein Arschloch. Er sagte mir dann, das sei die Rache dafür, dass ich mal seinen Hund getreten haben soll. Das ist aber gar nicht war»;