Vier Tage nach dem Vorfall wurde der Straf- und Zivilkläger ein weiteres Mal von der Polizei befragt (pag. 102 ff.). In Übereinstimmung mit seinen Erstaussagen gab er zu Protokoll, von drei vermummten «Typen» überfallen und bestohlen worden zu sein, dass der Beschuldigte ihn dabei mit der Waffe sofort mehrfach auf den Kopf geschlagen und danach bedroht und sämtliche(s) Geld und «Kiffsachen» von ihm verlangt habe. Das Geschehen schilderte der Straf- und Zivilkläger an dieser Einvernahme etwas detaillierter, ergänzt mit weiteren Einzelheiten und für den Handlungsablauf nicht zwingend erforderlichen Nebensächlichkeiten (vgl. u.a. pag. 103 Z. 35: «[...] machte im Gang aber kein Licht [...