9 mengeschlagen wurde. Dennoch war er in der Lage, das Vorgefallene klar zu schildern und nachvollziehbare Aussagen zu machen. Zum Zeitpunkt der Einvernahme befand er sich zudem noch im Spital in Behandlung, womit er keine Zeit gehabt haben dürfte, sich Gedanken zum eigenen Aussageverhalten zu machen bzw. eine derart detaillierte Geschichte zu erfinden. Ein solches Vorgehen würde nicht zuletzt von einer beachtlichen kriminellen Energie zeugen, wofür jegliche Anhaltspunkte fehlen. Vier Tage nach dem Vorfall wurde der Straf- und Zivilkläger ein weiteres Mal von der Polizei befragt (pag.