Er sagte zu mir [...]»). Er schilderte auch seine eigenen Gedanken, die er damals hatte («Ich fragte mich noch, wer so spät noch etwas von mir wollte»), nannte besondere Details («mit einer Glock-Pistole»), berichtete von erfolglosen eigenen Handlungen («Ich versuchte mich zu wehren») und gab Äusserungen des Beschuldigten wieder («Er sagte zu mir: «Wo isch dis Gäut, wo hesch dr Stoff?»). Zudem sagte der Straf- und Zivilkläger bereits in seiner tatnächsten Einvernahme aus, den Beschuldigten an seiner Stimme erkannt zu haben und ihn zu kennen, und erklärte, er habe ihm ein paar Mal ein «Rauchi» gegeben.