8.3 Würdigung der Kammer 8.3.1 Aussagen des Straf- und Zivilklägers Der Straf- und Zivilkläger wurde erstmals am 17. Mai 2019 im Spital handschriftlich einvernommen (pag. 100 f.). Dabei war er in der Lage, das Geschehene logisch kohärent und stimmig zu schildern und den Vorfall bzw. einzelne Handlungen räumlich-zeitlich miteinander zu verknüpfen («Ich schaute Fernseh. Ich wollte dann meine Katze füttern. Als ich am Katzenfüttern war, klopfte es plötzlich [...]» und «Als ich dann zu Boden ging, hielt er mir die Pistole an den Kopf. Er sagte zu mir [...]»).