Während der Fernseher lief, sprachen sie über diverse Dinge, so etwa über die Möglichkeit, sich mit einer Autogarage selbständig zu machen. Zwischen 20:00 Uhr und 21:00 Uhr wurde der Sohn des Beschuldigten ins Bett gebracht. G.________, I.________ und J.________ gingen etwas später nach Hause, während H.________ sowie der Sohn des Beschuldigten in der Wohnung verblieben. Am selben Abend teilte H.________ dem Beschuldigten mit, dass der Straf- und Zivilkläger seinen Hund am Tag zuvor habe treten wollen. Der Beschuldigte wurde daraufhin sehr wütend und wollte den Straf- und Zivilkläger zur Rede stellen.