6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 5. April 2023 teilweise angefochten. Seine Berufung beschränkt sich auf die Schuldsprüche wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruchs (Ziff. II.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verurteilung zur Bezahlung von fünf Sechstel der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Ziff. II.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie den Zivilpunkt (Ziff.