B. A.________, vgt., schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das SVG, mehrfach begangen durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung im Zeitraum ab dem 19. Dezember 2019 bis 24. Februar 2020 in E.________ und anderswo. C. Betreffend den Schuldspruch gemäss Ziffer I. B. dieses Urteils A.________, vgt., verurteilt wurde: