4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 24. Januar 2024, sowie ein Strafregisterauszug, datierend vom 20. Februar 2024, eingeholt (pag. 640 ff. und pag. 646 ff.). Bei der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wurden zudem die Akten BM ________ und BM ________ sowie beim Regionalgericht Bern-Mittelland die Akten PEN ________ ediert (pag. 651 und pag. 652).