Den Parteien wurde mit Verfügung vom 21. März 2024 in Aussicht gestellt, es werde nach erfolgter Einvernahme des Beschuldigten über das Gesuch entschieden (pag. 679 f.). Am Verhandlungstag wurde das Gesuch nach der Einvernahme des Beschuldigten pendent gehalten, da dieser äusserte, so lange bleiben zu wollen, wie es seine Gesundheit zulasse (pag. 697). Der Beschuldigte nahm in der Folge an der gesamten Verhandlung teil.