, unter Auferlegung von einem Sechstel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'940.70, an den Kanton Bern, ein (pag. 466, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Demgegenüber erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig des Raubes, der versuchten schweren Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs, alles begangen am 16. Mai 2019 in E.________