1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. September 2022 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen zwischen dem 16. und 17. Mai 2019 in E.________ und Umgebung, sowie wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, angeblich begangen zwischen dem 7. Oktober 2020 und dem 24. Dezember 2020 z.N. von D.________, unter Auferlegung von einem Sechstel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'940.70, an den Kanton Bern, ein (pag.