Weiter wurde er am 14. Februar 2023 (BM 23 1353) und am 5. Juni 2023 (BM 23 20142) von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Beschimpfung rechtskräftig verurteilt, er ist mithin auch während des vorliegenden hängigen Verfahrens erneut einschlägig straffällig geworden, was von einer hartnäckigen Unbelehrbarkeit zeugt und straferhöhend zu berücksichtigen ist. Die Kammer schliesst sich sodann der vorinstanzlichen Einschätzung an, wonach das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren grundsätzlich korrekt war.