Wie die Vorinstanz treffend festhielt, ist der gesamte Vorgang zwar als Einheit zu betrachten, dennoch gilt es erschwerend zu berücksichtigen, dass sich der Beschuldigte mit Blick auf die fraglichen Amtshandlungen gleich mehrfach hindernd verhielt. Er musste im Rahmen der Effektenkontrolle zurückgehalten werden, weil er in Richtung der ausgelegten Effekten gegriffen hat bzw. einen Schritt nach vorne machte, zog dann – als er wieder losgelassen wurde – seinen Arm gegen hinten und nach oben in Richtung eines Polizisten und wurde infolgedessen zu Boden geführt, wo er sich der beabsichtigten Fesselung kurz versperrte.