37 die staatliche Autorität, die sich auf Verfassung und Gesetz stützt (HEIMGARTNER, a.a.O., N 2 zu Vor Art. 285 StGB). Die VBRS-Richtlinien führen folgenden Referenzsachverhalt mit einer Referenzstrafe von 10 Strafeinheiten auf (S. 51): Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten. Als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, reisst er ihm diesen aus den Händen und flüchtet.