16. Methodik Die vorliegend zu beurteilenden Delikte haben sich am 23. Oktober 2021 ereignet. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 29. März 2022 (PEN 21 262) wegen anderer Delikte zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen verurteilt. Da für die aktuell zu beurteilenden Delikte je eine Geldstrafe auszusprechen ist (vgl. Ziff. 17. hiernach), liegen in Bezug auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Urteil im Verfahren PEN 21 262 vom 29. März 2022 gleichartige Strafen vor und es ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 und 2 StGB eine Zusatzstrafe zu bilden.