14. Beschimpfung 14.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 31. August 2023 wird diesbezüglich ausgeführt, dass der genaue Wortlaut und die genauen Adressaten nicht erstellt seien. Wenn das Gericht dennoch der Ansicht sei, die Beschimpfung sei tatbestandsmässig gegeben und habe sich gegen die Strafantragsteller gerichtet, gebe es gemäss Art. 177 Abs. 2 StGB die Möglichkeit, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Beschimpfte durch ungebührliches Verhalten unmittelbaren Anlass dazu gegeben habe.