Als er anschliessend wieder losgelassen wurde, zog er seinen rechten Arm ruckartig zurück und in Richtung von F.________ nach oben, so dass dieser einen Angriff von Seiten des Beschuldigten nicht ausschliessen konnte und Letzterer zu Boden geführt werden musste. Durch diese Vorgehensweise erschwerte und verzögerte der Beschuldigte die weiterhin laufende bzw. noch nicht abgeschlossene Effektenkontrolle. Als der Beschuldigte dann am Boden lag, zog er seine Arme an den Körper und liess sich zunächst nicht auf den Bauch drehen, womit nunmehr die beabsichtigte Fesselung erschwert und verzögert wurde.