Die Polizei habe deutlich übertrieben reagiert und den Beschuldigten unter Anwendung unverhältnismässiger Gewalt zu Boden geführt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte etwa zehn Polizisten in Vollmontur gegenübergestanden sei, könne es nicht sein, dass eine einfache Handbewegung nach oben als Angriff gewertet werde und noch weniger, dass darin das Hindern einer Amtshandlung gesehen werde. Eine Verzögerung des polizeilichen Einsatzes sei durch die unberechtigte Festnahme des Beschuldigten erfolgt,