Wenn ein einzelner Mann von fast einem Dutzend Polizisten umstellt werde, müsse von seiner Seite aus deutlich mehr an wie auch immer gearteter Störungshandlung aufgewendet werden. Die Verhinderung einer Amtshandlung – als extremste Form – sei in solch einer Konstellation so gut wie unmöglich, dementsprechend hoch sei die Hürde an eine tatrelevante Hinderung. Die Handbewegung des Beschuldigten sei sofort unterbunden worden und habe keinerlei Auswirkung auf die Amtshandlung gehabt.