13. Hinderung einer Amtshandlung 13.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 31. August 2023 lässt der Beschuldigte ausführen, dass es sich bei den Polizisten um Behördenmitglieder handle. Die tatrelevante Amtshandlung scheine eine Mischung aus Personen- und Effektenkontrolle und Vorbereitung einer angedachten Hausdurchsuchung gewesen zu sein.