Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die fragliche Äusserung auch sehr gut auf den aktenkundigen Videoaufnahmen zu hören ist («huere verdammti Arschlöcher», vgl. VID_20211023_160113.mp4, 05:31 [pag. 168]). Wie die Vorinstanz bereits treffend festgehalten hat, ist auf der Videoaufnahme auch erkennbar, wie der Beschuldigte Kopf und Gesicht in Richtung des ihn am Arm führenden Polizisten dreht, als er die Äusserung macht (vgl. VID_20211023_ 160113.mp4, 05:30, sowie VID_20211023_160434.mp4, 02:11, [pag. 168]). Sodann sagte der Beschuldigte kurz vor der hier fraglichen Äusserung auch noch gut hörbar: «Dir sit aues testosterongstüreti Mönsche Mann» (pag.