40, Z. 51 ff.). Auf Nachfrage, wen die Beschimpfung alles betroffen habe, erklärte er, dass er sich direkt angesprochen gefühlt habe. Und seine beiden Kollegen, die bei der Anhaltung beteiligt gewesen seien. Einer davon sei F.________ gewesen, bei anderen müsste er spekulieren, das wisse er nicht mehr genau (pag. 41, Z. 58 ff., Z. 62 ff.). Diese Aussagen bestätigte er im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 173, Z. 9 ff., Z. 16 f., Z. 19 f.). Auch D.________ äusserte sich anlässlich seiner Einvernahme dahingehend und damit übereinstimmend mit den vorgenannten Personen, dass der Beschuldigte laut und deutlich gesagt habe: «ihr seid alle zusammen Arschlöcher» (pag.