Dem Wahrnehmungsbericht von F.________ vom 25. Oktober 2021 ist zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte am Boden passiv gewehrt habe, indem er die Arme an den Körper gezogen und sich vorerst nicht auf den Bauch habe drehen lassen. Er habe dann auf den Bauch gedreht und in Handfesseln gelegt werden können (pag. 27). Anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte F.___