42, Z. 110, Z. 114 ff.). Auch D.________ gab auf Frage, ob er mitgekriegt habe, dass der Beschuldigte zu irgendeinem Zeitpunkt habe flüchten wollen, an, warum dieser dann irgendeine Handlung gemacht habe, könne er nicht sagen, weil er [D.________] ihm zu diesem Zeitpunkt den Rücken zugekehrt habe (pag. 47, Z. 105 ff.). Er habe nicht gesehen, was der Beschuldigte gemacht habe. Irgendetwas habe er gemacht, dass es so geendet habe. Es sei zuerst eine normale Personenkontrolle gewesen, die er [der Beschuldigte] dann so habe eskalieren lassen (pag. 47, Z.118 ff.).