Widerstand am Boden Dem Beschuldigten wird schliesslich vorgeworfen, dass er sich am Boden der Fesselung widersetzt habe, indem er die Arme an den Körper gepresst und sich nicht auf den Bauch habe drehen lassen, so dass dies unter Krafteinsatz habe gemacht werden müssen. C.________ konnte zu dieser Phase der Geschehnisse keine sachdienlichen Angaben machen, weil sich diese gemäss seinen Aussagen in seinem Rücken abgespielt hat. Er gab an, dass die eigentliche Anhaltung vorbei und der Beschuldigte dann wieder auf den Beinen gewesen sei (pag. 42, Z. 110, Z. 114 ff.).