25 ben des Armes zeigen schliesslich auch, dass er nicht gewillt war, sich der Effektenkontrolle widerstandslos zu unterziehen. 12.7.4 Geschehnisse/Widerstand am Boden Dem Beschuldigten wird schliesslich vorgeworfen, dass er sich am Boden der Fesselung widersetzt habe, indem er die Arme an den Körper gepresst und sich nicht auf den Bauch habe drehen lassen, so dass dies unter Krafteinsatz habe gemacht werden müssen.