___ zurückgehalten und zurückgezogen und greift um dessen Arm. Als er losgelassen wird, ruft er, «Er het mi Schlüssu gnoh! Er het mi Schlüssu gnoh, gib mi Schlüssu zrügg!», kurz daraufhin folgt das ruckartige Anheben des Armes, worauf der Beschuldigte unvermittelt und innert Sekundenbruchteilen zu Boden geführt wird (vgl. VID_20212023_160434.mp4, 00:10 [pag. 168]). Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, muss unter ebendiesen Umständen das ruckartige Anheben des Armes in Richtung des Polizisten gesehen werden, auch wenn dieses für sich alleine betrachtet bzw. in einem anderen Kontext unproblematisch sein mag.