Dass der Beschuldigte seinen Arm ruckartig gegen hinten in die Richtung von F.________ erhoben hat, ergibt sich auch gestützt auf die aktenkundigen Videoaufnahmen (vgl. VID_20211023_160113.mp4, 03:47, [pag. 168]). Diese sind zwar in Bezug auf diese Phase der Geschehnisse teilweise etwas verwackelt (was offensichtlich auf Bewegungen der filmenden Personen zurückzuführen ist), trotzdem ist für die Kammer darauf ohne Weiteres erkenn- und auch hörbar, wie angespannt die Stimmung vor Ort zu diesem Zeitpunkt war. Der Beschuldigte macht einen Schritt gegen vorne bzw. greift in Richtung der Effekten, wird von F.________ zurückgehalten und zurückgezogen und greift um dessen Arm.