Es kam so weit, dass wir ihn zu Boden führen mussten, wir haben auf ihn eingeredet, doch er hat nicht mitgemacht.» (pag. 29, Z. 49 ff.). Auch F.________ beschrieb in seinem Wahrnehmungsbericht, dass der Beschuldigte umgehend zurückgehalten und angewiesen worden sei, sich ruhig zu verhalten. Er machte – im Gegensatz zu E.________ – etwas detailliertere Angaben zu dieser Phase der Geschehnisse und führte weiter aus, als der Beschuldigte losgelassen worden sei, habe er [der Beschuldigte] seinen rechten Arm ruckartig zurück- und nach oben gezogen. Da er [F.______