23 zum Kerngeschehen machen. Er stand zwar gemäss seinen glaubhaften Angaben nur circa zwei bis drei Meter vom Beschuldigten entfernt, wobei er sich immer ein bisschen verschob (pag. 45 Z. 28 ff.). Dabei schaute er aber in Richtung J.________/M.________. Er gab an, er, D.________, habe sich umgedreht und gesehen, dass es ein Gerangel gegeben habe und dass ein oder zwei Kollegen mit dem Beschuldigten zu Boden gegangen seien, gestand aber offen ein, nicht zu wissen, wie es dazu gekommen sei, «ob der Beschuldigte auf seine Kollegen losgegangen sei oder sich habe losreissen wollen» (pag.