Dies zeigen auch die aktenkundigen Videoaufnahmen. Diesen ist zu entnehmen, dass die Geschehnisse rund um die Kontrolle des Beschuldigten ab einem gewissen Zeitpunkt dynamisch und hektisch wurden. Entsprechend vermag auch der Einwand der Verteidigung nicht zu überzeugen, wonach sich der Beschuldigte durchwegs kooperativ verhalten und lediglich eine kleine Armbewegung gemacht habe, welche den anwesenden Polizisten nicht gepasst habe (pag. 275).