__ anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Er gab zu Protokoll, dass der Beschuldigte unerwartet einen «Gump» genommen habe und er nicht wisse, welchen der beiden Gegenstände oder ob er beide Gegenstände habe ergreifen wollen (pag. 29, Z. 47 ff.). Auf der aktenkundigen Videoaufnahme ist kein solcher «Sprung» bzw. «Gump» ersichtlich. Vielmehr macht der Beschuldigte eine Art Ausfallschritt in Richtung von E.________, welcher gerade den Rucksack des Beschuldigten durchsucht, und damit auch in Richtung der ausgelegten Gegenstände (vgl. VID_20211023_160113.mp4, 03:31 [pag. 168] sowie VID_20211023_160434.mp4, 00:11 [pag.