172, Z. 39 ff.). Hinzu kommt, dass auf den aktenkundigen Videoaufnahmen sicht- und insbesondere auch hörbar ist, wie sich während der Kontrolle des Beschuldigten mehrere Personen im Kreis aufstellten, die Kontrolle filmten und offenkundig auch mit dem Beschuldigten sympathisierten, so etwa durch hörbare Zurufe, insbesondere als sich die Situation zuspitzte (vgl. VID_20211023_160113.mp4; VID_20211023_160434.mp4; IMG_9023.mp4; IMG_9035.mp4; pag. 168). Dass die hier fragliche Kontrolle des Beschuldigten absolut gesichert gewesen ist, muss mit Blick auf die dazumal gegebenen Umstände klar relativiert werden.