Sache heit ufgno wo […]» (Anmerkung der Kammer: Das Satzende ist unverständlich). Dieses Video stützt die Aussagen der beteiligten Polizisten und zeigt deutlich, dass die Polizei den Beschuldigten wegen möglicher Beweisbilder auf seiner Kamera angehalten und ihm dies im Rahmen der Belehrung auch von Beginn weg offengelegt und kommuniziert hat, bevor die Anhaltung dann aktenkundig eskalierte. Hierfür spricht auch die Videoaufnahme VID_20211023_162149.mp4 (insb. ab 01:52 und ab 02:27; pag. 168), welche das Ende des Einsatzes zeigt.