_ angetönt. Letzterer gab – gefragt nach dem Grund für die Kontrolle – an, es habe ein Anfangsverdacht bestanden, dass der Beschuldigte am vorherigen Delikt beteiligt gewesen sei oder allenfalls Beweismittel auf sich trage (pag. 31, Z. 103 f.). In Bezug auf den Schlüssel des Beschuldigten erklärte er auf Nachfrage einzig, dass dieser aus seiner Sicht dahingehend verwendet worden wäre, um gegebenenfalls die G.________ zu betreten (pag. 32, Z. 128 f.).