Er bestätigte auch, dass sich der Beschuldigte am Boden passiv gewehrt habe, indem er seine Arme an den Körper gezogen habe und sich nicht auf den Bauch habe drehen lassen. Schliesslich bestätigte er auch – übereinstimmend mit seinen Kollegen – die Beschimpfung als «Arschlöcher». F.________ schilderte seine Sicht der Geschehnisse in nachvollziehbarer Weise, ohne den Beschuldigten übermässig zu belasten. Er betonte etwa, dass der Beschuldigte der Aufforderung, die Effekten auf die Mauer zu legen, auch nachgekommen sei. Seine Schilderungen des Vorfalls sind weder übertrieben noch oberflächlich.