Übereinstimmend schilderte er die Kernpunkte, nämlich, dass der Beschuldigte nach seinen Effekten habe greifen wollen, er [F.________] ihn umgehend zurückgehalten habe und der Beschuldigte dann, als er [F.________] ihn wieder losgelassen habe, seinen rechten Arm ruckartig zurück- und nach oben gezogen habe, worauf der Beschuldigte durch ihn zu Boden geführt worden sei. Er bestätigte auch, dass sich der Beschuldigte am Boden passiv gewehrt habe, indem er seine Arme an den Körper gezogen habe und sich nicht auf den Bauch habe drehen lassen. Schliesslich bestätigte er auch – übereinstimmend mit seinen Kollegen – die Beschimpfung als «Arschlöcher».