Er könne nicht mehr sagen, wer genau alles dabeigestanden sei, die Betroffenen hätten sich aber am Schluss glaublich gemeldet (pag. 36, Z. 74 ff.). Die Kammer erachtet auch die Aussagen von F.________ als glaubhaft. Auch er verfasste zeitnah nach dem Vorfall einen Wahrnehmungsbericht, in dem er seine Sicht der Geschehnisse schilderte, welche er im Rahmen seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme wiederholte und auf Frage hin auch näher ausführte. Übereinstimmend schilderte er die Kernpunkte, nämlich, dass der Beschuldigte nach seinen Effekten habe greifen wollen, er [F._____