18 Schlüssel für die G.________ gegangen sein. Aber dass er [E.________] dies gefragt habe, habe er nicht gehört (pag. 37, Z. 104 ff.). Der Beschuldigte habe während der Anhaltung eine Brille getragen. Als sie ihn aufgestellt hätten, habe er sich beschwert, dass die Brille verbogen sei. Aus seiner Sicht sei die Brille noch ganz gewesen, die Gläser seien bestimmt nicht kaputt gewesen (pag. 37, Z. 119 ff.). Auf Frage nach der im Bericht erwähnten Beschimpfung und ob er dies selber gehört habe, gab F.________ an, das sei so gewesen. Er sei nach der Arretierung relativ nah beim Beschuldigten geblieben.