Wo er wohne, wisse er nur aus dem System. Nach ihm sei es die G.________ (pag. 37, Z. 87 f.). Auf Frage nach der gesetzlichen Grundlage für die Kontrolle gab F.________ an, dass diese Frage Herrn E.________ gestellt werden müsse. Vom Hörensagen sei es zur Sicherung von Beweismitteln gewesen. Nach ihm sei es um allfällige Fotoaufnahmen gegangen, die auf der Kamera hätten sein können (pag. 37, Z. 98 ff.). Gefragt, ob er mitbekommen habe, dass E.________ den Beschuldigten vorgängig oder während der Kontrolle gefragt habe, ob er [der Beschuldigte] die G.________ aufsperren würde, gab F.___