Aber was er genau gewollt habe, könne er nicht sagen (pag. 36, Z. 50 ff.). Nachdem er den Beschuldigten losgelassen und ihm gesagt habe, er solle sich ruhig verhalten, habe er eine ruckartige Bewegung gemacht, weshalb er davon ausgegangen sei, dass er sich nicht ruhig verhalten werde. Deshalb sei der Beschuldigte zu Boden geführt worden (pag. 36, Z. 57 ff.). Auf Frage der Verteidigung gab F.________ an, dass er den Beschuldigten bei dieser Anhaltung zum ersten Mal getroffen habe. Er glaube, sein Gruppenchef habe den Beschuldigten gekannt (pag. 36, Z. 81 f. und Z. 85). Wo er wohne, wisse er nur aus dem System.