Als er ihn habe loslassen wollen, habe der Beschuldigte den Arm zurückund in die Höhe gezogen. Er, F.________, sei dann von einem Angriff ausgegangen, so dass der Beschuldigte – durch ihn – zu Boden geführt und arretiert worden sei (pag. 35, Z. 37 ff.). Gefragt, worin nach seinem Dafürhalten die Hinderung einer Amtshandlung bestanden habe, antwortete F.________, dass sich der Beschuldigte aktiv gegen die Personenkontrolle habe wehren wollen, als er nach den Effekten gegriffen habe. Seines Wissens sei es um den Schlüssel gegangen, den er habe behändigen wollen. Aber was er genau gewollt habe, könne er nicht sagen (pag.