26 f.). Im Rahmen seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte F.________ den von ihm verfassten Bericht als richtig (pag. 36, Z. 32 f.) und wiederholte, dass der Beschuldigte angewiesen worden sei, seine Effekten auf die Betonmauer zu legen. Während dieser Kontrolle habe der Beschuldigte plötzlich nach seinen Effekten gegriffen, da habe er ihn zurückgezogen und ihm gesagt, dass er sich beruhigen solle. Als er ihn habe loslassen wollen, habe der Beschuldigte den Arm zurückund in die Höhe gezogen.