Als der Beschuldigte losgelassen worden sei, habe er seinen rechten Arm ruckartig zurück- und nach oben gezogen. Da er, F.________, von einer Flucht oder einem bevorstehenden Angriff auf die Polizeikräfte ausgegangen sei, sei der Beschuldigte zu Boden geführt worden. Am Boden habe er sich passiv gewehrt, indem er seine Arme an den Körper gezogen habe und sich nicht auf den Bauch habe drehen lassen. Nach Kurzem habe der Beschuldigte aber umgedreht und in Handfesseln gelegt werden können. Als er wieder auf den Beinen gewesen sei, habe er die anwesenden Polizisten als «huere Arschlöcher» beschimpft (pag. 26 f.).