17 12.6 Aussagen von F.________ Auch der Polizist F.________ verfasste in Bezug auf den Vorfall einen aktenkundigen Wahrnehmungsbericht (Berichtsrapport vom 25. Oktober 2021, pag. 26 f.). Im Rahmen dieses Berichts wurde – übereinstimmend mit den Angaben von E.________ – u.a. ausgeführt, dass der Beschuldigte aufgefordert worden sei, den Inhalt seiner Tasche vor sich auf die Betonmauer zu legen und er dieser Aufforderung Folge geleistet habe.