Es erstaunt somit nicht, dass er sich noch gut an den Ablauf erinnern und nachvollziehbar und detailliert schildern konnte, wie sich die Anhaltung des Beschuldigten aus seiner Sicht abgespielt hat. Die im besagten Bericht gemachten Angaben bestätigte er anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme, wobei er mehr Details zu Protokoll gab, was jedoch dem Umstand der Befragung geschuldet ist.