30, Z. 77 f.). Die Kollegen hätten ihm gesagt, dass es «irgendetwas mit ‹Arschlöcher›» gewesen sei (pag. 30, Z. 80 f.). E.________, welcher vor Ort die Leitung der Gruppe innehatte, verfasste am 25. Oktober 2021 – mithin zeitnah zwei Tage nach dem Vorfall – seinen Wahrnehmungsbericht. Es erstaunt somit nicht, dass er sich noch gut an den Ablauf erinnern und nachvollziehbar und detailliert schildern konnte, wie sich die Anhaltung des Beschuldigten aus seiner Sicht abgespielt hat.